Informationsveranstaltung der DAG und des VLÖ zur serbischen Restitutions- und Rehabilitationsgebung am 21. Februar im Haus der Heimat
Zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Zusammenhang mit der serbischen Restitutions- und Rehabilitationsgebung lud am vergangenen Donnerstag, den 21. Februar, die Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG) gemeinsam mit dem Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ).
Die DAG und der VLÖ hatten in diesem Zusammenhang den Direktor der serbischen Restitutionsagentur, Dr. Strahinja Sekulic, in das Haus der Heimat eingeladen, um in erster Linie den anspruchsberechtigten Donauschwaben im Sinne der jeweiligen Restitutionsverfahren stichhaltige Informationen aus erster Hand liefern zu können. Krankheitsbedingt musste Direktor Sekulic seinen Besuch jedoch kurzfristig absagen, ließ aber seitens der serbischen Botschaft mitteilen, dass seinerseits ein Besuchstermin in Wien alsbald nachgeholt werden soll.
Das österreichische Außenministerium war durch Gesandten Dr. Georg Woutsas vertreten, der neben Rechtsanwalt Dr. Milan Veber aus Novi Sad/Neusatz und DDr. Ralf Brditschka von der Linzer Kanzlei Hasch & Partner für Auskünfte zur Verfügung stand.
Begrüßt wurden die Anwesenden vom Bundesvorsitzenden des VLÖ und der DAG, DI Rudolf Reimann, der klarstellte, dass es der Verband als eine seiner Kernaufgaben und als Serviceleistung sieht, den Anspruchsberechtigten zusätzlich zu den bereits erfolgten Beratungsgesprächen jederzeit und lückenlos mit Informationen helfend zur Seite zu stehen.
„Etwa 120 interessierte Donauschwaben sind unserer Einladung gefolgt und haben in einer teils sehr emotionalen Debatte ihre Anliegen unterbreitet“, so VLÖ-Generalsekretär Ing. Norbert Kapeller, der die Diskussion leitete und überaus großes Verständnis für die emotionale Atmosphäre hatte, „erfolgte doch der Weg der Entrechtung und Enteignung mit einem Federstrich durch die AVNOJ-Gesetze seitens des damaligen Staates Jugoslawien“, so Kapeller weiter, der zusätzlich festhält, dass verschiedene Hürden in der serbischen Restitutions- und Rehabilitationsgebung eine Antragsstellung erschweren.
„Genau diese Hemmnisse will die DAG gemeinsam mit dem Außenministerium und der serbischen Restitutionsagentur abbauen und überwinden helfen“, ist Reimann von der Notwendigkeit einer Antragsstellung überzeugt, „da die heute lebenden Donauschwaben es ihren Ahnen schuldig und ihnen verpflichtet sind, die bestehenden Möglichkeiten auch zu nutzen“, so Reimann weiter.
Gesandter Dr. Georg Woutsas vom BMeiA ist ebenfalls vom Weg der Antragsstellung überzeugt, wenn auch die eine oder andere Schwierigkeit in der Antragsstellung gegeben ist, betonte aber, dass nur jene Anspruchsberechtigten, die einen Antrag stellen, auch das Recht erwirken, in dieser Causa durch die Republik Österreich Unterstützung zu finden. Denn sollten Interessierte die Antragsfrist ungenützt verstreichen lassen, wird mit Bestimmtheit das Vermögen der Vorfahren nicht restituiert werden.
„Die von den Anwesenden gestellten Fragen wurden nun gesammelt und im Sinne einer entsprechenden Beantwortung vorweg an Dir. Sekulic übermittelt. Sobald ein neuer Termin eingetaktet ist, werden alle Diskussionsteilnehmer und alle weiteren Interessierten über die Verbandszeitungen, mittels Aussendungen und im Internet informiert und eingeladen werden“, erklärt Generalsekretär Kapeller.
Abschließend wurde auch noch auf das Thema der Rehabilitation hingewiesen, wo nach Abschluss des Verfahrens der Name des rehabilitierten Donauschwaben auch im serbischen Gesetzesblatt veröffentlicht werden muss. „Dies bedeutet eine zwar späte aber doch große Genugtuung und es besteht auch die Möglichkeit eines immateriellen Schadensausgleiches für erlittenes Leid in den Internierungslagern“, so VLÖ-Bundesvorsitzender Reimann abschließend.
Bild 1: (v.r.n.l.): Gesandter Dr. Georg Woutsas (BMeiA), GS Ing. Norbert Kapeller, DI Rudolf Reimann, Dr. Milan Veber, Biljana Simic (Dolmetscherin)
Bild 2: Zahlreiche Besucher der Informationsveranstaltung bekundeten ihr Interesse im Zusammenhang mit der serbischen Restitutionsgebung
Rückfragehinweis:
Ing. Norbert Kapeller
Generalsekretär
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